Kleinanlieferer
Hinweis
Auf dieser Anlage dürfen zu den Bedingungen der jeweils gültigen Gebührensatzung ausschließlich Abfälle aus dem ZRM-Verbandsgebiet (Ilm-Kreis und Landkreis Sömmerda) durch die Erzeuger und Besitzer selbst oder durch zugelassene Dritte angeliefert werden.
Bitte halten Sie entsprechende Nachweise (z.B. Personalausweis, Abfallgebührenbescheid, Informationen über die Baustelle) bereit.
Für alle anderen Anlieferer gelten die steuerpflichtigen Kostensätze für den Betrieb gewerblicher Art (BgA).
Das Anlagenpersonal ist entsprechend Betriebsordnung befugt, genaue Angaben über Herkunft, Art und Zusammensetzung der Abfälle zu verlangen und in Zweifelsfällen die Abnahme zurückzuweisen!
Folgende Abfälle werden auf der Verbandsdeponie Rehestädt entgegengenommen:
- Elektronikschrott (kostenfrei) [nur für Einwohner des Ilm-Kreises]
- Kühlschränke (kostenfrei) [nur für Einwohner des Ilm-Kreises]
- Metallschrott (kostenfrei), keine Annahme von Gasflaschen!
- Reifen [nur für Einwohner des Ilm-Kreises]
- Grünabfälle
- Inerte Abfälle, wie z. B. Ziegelbruch und Bodenaushub
- Abfälle zur thermischen Behandlung, wie z. B. Restmüll, Bau- und Abbruchabfälle oder Sperrmüll, bis zu einer Menge von 2,5 m³ [nur für Einwohner des Ilm-Kreises]
- Asbesthaltige Abfälle (Schlüsselnummer 17 06 05*) und Mineralfaserabfälle (Schlüsselnummer 17 06 03*): Anlieferung nur Montag - Freitag nach vorheriger Anmeldung und in ordnungsgemäßer Verpackung! [nur für Einwohner des Ilm-Kreises]
- Kohlenteer und teerhaltige Abfälle (Schlüsselnummer 17 03 03*) [Anlieferung nur Montag - Freitag nach vorheriger Anmeldung und in ordnungsgemäßer Verpackung!] [nur für Einwohner des Ilm-Kreises]
- Styropor mit HBCD (entflammbar) (Schlüsselnummer 17 06 04*): Anlieferung von privaten Anlieferern bis 1,5 m³ in ordnungsgemäßer Verpackung! [nur für Einwohner des Ilm-Kreises]
- Styropor ohne HBCD ist nachweispflichtig! Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise mit (z. B. vom Hersteller) Anlieferung in ordnungsgemäßer Verpackung!
Anlieferungen über 2,5 m³
Annahmemöglichkeiten über 2,5 m³ bestehen nur für ablagerungsfähige Abfälle, für die ein vereinfachter Entsorgungsnachweis beim jeweiligen Landkreis beantragt werden muss.
Für Anlieferungen aus dem Ilm-Kreis gelten die Gebührensätze des Ilm-Kreises.
Für Anlieferungen aus dem Landkreis Sömmerda gelten die Gebührensätze des Landkreises Sömmerda.
Auf der Website des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz wurde der Landesabfallwirtschaftsplan veröffentlicht. https://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/abfallwirtschaft/abfallbilanz/index.aspx